Deutschsprachige Rechtsanwälte in Frankreich

Alaris Avocats ist eine moderne, mittelständische internationale Kanzlei mit Hauptsitz in Paris. Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen als Rechtsanwälte in Frankreich und stehen Ihnen als langfristige Partner umfassend zur Seite. Unsere Anwälte in Paris sind zwei- oder dreisprachig. Da unsere Rechtsanwälte Französisch, Englisch, Italienisch sowie Deutsch sprechen, können wir unsere Mandanten in ihrer jeweiligen Muttersprache beraten.

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Deutsch-französische Kanzlei – juristische Unterstützung in Frankreich

Unsere Anwälte sind auf das deutsch-französische Recht spezialisiert. Dementsprechend beraten wir erfolgreich deutsche, amerikanische und französische mittlere und größere Unternehmen. Zu unserem Mandantenstamm zählen jedoch auch Privatpersonen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Der Hauptschwerpunkt unserer deutsch-französischen Kanzlei in Paris liegt auf der allumfassenden Betreuung deutschsprachiger Mandanten, die juristische Unterstützung in Frankreich benötigen. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte sind in Frankreich als Anwälte zugelassen und erfolgreich tätig.

Als internationale deutsch-französische Anwaltskanzlei mit einem hoch motivierten, jungen und engagierten Team haben wir den Anspruch, Rechtsberatung neu, modern und mandantenfreundlich zu gestalten. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Paris haben ihr juristisches Studium in Frankreich erfolgreich absolviert und bringen zudem mehrere Jahre Berufserfahrung im Ausland mit. Zudem erwarten wir von unseren deutschsprachigen Anwälten im Team unserer Kanzlei in Frankreich, dass Sie vor zuvor bei einer anderen deutsch französischen Anwaltskanzlei in Frankreich gearbeitet haben. Unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte in Frankreich können mindestens eine Berufserfahrung von 10 Jahren nachweisen.

Homeoffice im Ausland ohne Genehmigung: Ein Grund für eine fristlose Kündigung

Arbeitsrecht in Frankreich. Mit der Verbreitung des Homeoffice während der COVID-19-Pandemie haben viele Unternehmen ihren Mitarbeitern erlaubt, von verschiedenen Standorten aus zu arbeiten. Doch wenn der Arbeitsort ins Ausland verlegt wird, entstehen rechtliche Herausforderungen. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Paris (1. ... Mehr über Homeoffice im Ausland ohne Genehmigung: Ein Grund für eine fristlose Kündigung

Abwerbung von Arbeitnehmern im französischen Arbeitsrecht – Schädigungsabsicht

Das Arbeitsrecht in Frankreich regelt die Schädigungsabsicht bei der Abwerbung von Arbeitnehmern als eine erwiesene schwere Verfehlung. Cass. soc. 26-6-2024 n° 22-10.709 F-D, Sté Wavestone c/ W. Die Abwerbung von Arbeitnehmern durch einen Personalvermittler zugunsten eines Drittunternehmens stellt eine schwere Verfehlung dar, wenn ... Mehr über Abwerbung von Arbeitnehmern im französischen Arbeitsrecht – Schädigungsabsicht

Die Leistungen unserer deutsch-französischen Anwaltskanzlei

Zu den Schwerpunkten unserer deutsch-französischen Kanzlei zählen das französische Arbeitsreicht, das französische Baurecht und das französische Gesellschaftsrecht. Zudem sind unsere deutschsprachigen Rechtsanwälte auf das französische Handelsrecht sowie die Schiedsgerichtsbarkeit (Arbitrage) in Frankreich spezialisiert. Als deutsch-französische Kanzlei sind wir außerdem für französisches Vertragsrecht, französisches Handelsvertreterrecht, französische Gewerbemietverträge, Zwangsvollstreckungen in Frankreich, französische Expertenverfahren und französische Insolvenzrecht zuständig.

 

Die deutschsprachigen Rechtsanwälte und Alaris Avocats sind sowohl beratend als auch gerichtlich für Mandanten in ganz Frankreich und vor sämtlichen französischen Gerichten tätig. Gemäß unserem Leitsatz „big enough to serve, small enough to care“, haben wir ein gut funktionierendes internationales Beraternetz aufgebaut, um unsere Mandanten auch außerhalb von Fragen zum französischen Arbeitsrecht, französischen Baurecht oder französischen Handels- und Gesellschaftsrecht vorwiegend in den USA und in Deutschland begleiten zu können. Denn Ihr Erfolg ist unser Ziel!

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